Gesetze / Bundesdatenschutzgesetz
BDSG§ 75 Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BDSG%202018/75#abs-1 (1) Der Verantwortliche hat personenbezogene Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BDSG%202018/75#abs-2 (2) Der Verantwortliche hat personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, wenn ihre Verarbeitung unzulässig ist, sie zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gelöscht werden müssen oder ihre Kenntnis für seine Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BDSG%202018/75#abs-3 (3) § 58 Absatz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden. Sind unrichtige personenbezogene Daten oder personenbezogene Daten unrechtmäßig übermittelt worden, ist auch dies dem Empfänger mitzuteilen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BDSG%202018/75#abs-4 (4) Unbeschadet in Rechtsvorschriften festgesetzter Höchstspeicher- oder Löschfristen hat der Verantwortliche für die Löschung von personenbezogenen Daten oder eine regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit ihrer Speicherung angemessene Fristen vorzusehen und durch verfahrensrechtliche Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Fristen eingehalten werden.
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu § 75 BDSG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 26.02.2021 – 1 VAs 77/20
- BVerfG, 01.10.2024 – 1 BvR 1160/19 · Bundeskriminalamtgesetz IIZitiert von 5
- OLG München, 22.09.2023 – 6 St 3/23 (8)
- VG Wiesbaden, 01.04.2025 – 6 K 1458/24.WI
- BayObLG, 30.07.2024 – 204 VAs 36/24Zitiert von 4
- BayObLG, 23.07.2024 – 204 VAs 102/24
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 24.10.2025 – 29 K 7560/20
- OVG NRW, 27.08.2025 – 16 A 74/24Zitiert von 4
- OVG NRW, 27.08.2025 – 16 E 885/23Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 75 BDSG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.